Angehörige von schwangeren Patientinnen dürfen im Rahmen der 2-G-Regelung mit zur Untersuchung.
Liebe Patientinnen,
die aktuelle Lage und Entwicklung in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 stellt uns und sie vor große Herausforderungen.
Unser oberstes Ziel ist es, ihre und unsere Gesundheit zu schützen und sie weiter bestmöglich medizinisch zu betreuen. Wie sie aus den Medien sicher entnommen haben gilt es, die Ausbreitung des Virus bestmöglich zu verlangsamen. Um dies zu erreichen sind wir gezwungen den Praxisbetrieb zu reduzieren.
Wir bitten sie die folgenden Verhaltensregeln einzuhalten:
- Kommen sie allein in die Praxis (keine Angehörigen)
Bitte kommen Sie nicht mit Symptomen einer Erkältung in die Praxis, sondern rufen Sie uns vorher an. - Bitte informieren Sie sich über die aktuelle Situation und das Vorgehen im Fall des Verdachts auf eine Infektion z.B. über das RKI-Portal oder https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html
- Bitte nutzen Sie bei Erkältungssymptomen nicht den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst! Auch hier gilt: erst anrufen. Bei einer milden Symptomatik (Halsschmerzen, Husten, evtl. leichtes Fieber) bleiben Sie bitte zu Hause, handeln Sie wie bei jeder normalen Erkältung auch und rufen Sie die 116 117 nur an, wenn Sie sich zuvor in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder Kontakt zu einer infizierten Person hatten. In allen anderen Fällen rufen Sie Ihren Hausarzt an und lassen sich telefonisch eine Arbeitsunfähigkeit ausstellen.
Bitte informieren sie uns frühzeitig, wenn sie zum Termin nicht kommen bzw. ihn verlegen wollen.
Vielen Dank für ihr Verständnis und ihre Mithilfe!
Dr. Martina Born und ihr Team